Etwa 25 % des CO2-Ausstoßes in der Bundesrepublik sind auf Gebäude und ihre Energieversorgung zurückzuführen.
Darum fördert der Bund bereits heute Maßnahmen zur Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung zum 1. Juli 2021 neu aufgestellt, gebündelt und weiterentwickelt. Ziel der Zusammenfassung ist es, den Zugang zur Förderung zu vereinfachen, Antragsverfahren zu erleichtern und Anreize für ambitioniertere Maßnahmen zu setzen.
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für einzelne energetische Maßnahmen. Dabei ist es wichtig, dass Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit einem Kreditinstitut suchen. Denn der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie eine Maßnahme beauftragen bzw. einen Kaufvertrag schließen. Sonst droht der Verlust der Förderung.
Das BEG umfasst ein großes Bündel an Produkten und förderfähigen Maßnahmen. Bei dieser großen Vielfalt kann man schnell den Überblick verlieren. Gerne stehen Ihnen unsere Finanzierungs-beraterinnen und -berater zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen das optimale Förder- und Finanzierungspaket zu schnüren.
Schließlich sieht das BEG neben zinsgünstigen Darlehen auch Zuschüsse von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten vor. Eine „Finanzspritze“, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Gleichzeitig tun Sie Gutes für die Umwelt.