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PSD2

Update für Ihr Online-Banking

PSD2

Update für Ihr Online-Banking

  • Schnelleres und bequemeres Online-Banking
  • Höhere Sicher­heit
  • Stärkerer Verbraucherschutz

Die neue EU-Zahlungs­dienste­richtlinie: PSD2

Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanz­institute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking ergeben.

PSD2 im Über­blick

Mit der PSD2-Richtlinie wurden der Verbraucher­schutz und die Rechts­sicherheit verbessert und der europäische Zahlungs­verkehr modernisiert – gleich­zeitig wird der Wett­bewerb zwischen Banken und neuen Zahlungs­dienste­anbietern gefördert. Von diesen Neu­regelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahl­systeme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Daten­schutz und die Sicher­heit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.

Durch die PSD2-Richtlinie ist der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Spar­kasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungs­dienste­anbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Konto­daten abrufen.

Worauf Sie achten sollten

Online-Banking

Am 14. September 2019 erfolgte ein Update Ihres Online Bankings. Alle wichtigen Details dazu finden Sie hier.

Einkaufen und Bezahlen im Internet

Seit September 2019 sind Online-Zahlungen mit der Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) vermehrt nur noch mit der App „S-ID-Check“ möglich.

Online-Banking Software und App Sparkasse Business

Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer App Sparkasse Business die neueste Version nutzen.

Dritt­dienste: Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungs­dienste­anbieter auf ein online geführtes Zahlungs­konto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Banken­aufsichts­behörde (EBA) fest­gelegt und gelten seit dem 14. September 2019.

Informationen für Entwickler

Kontoinformations- und Zahlungs­auslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichts­behörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.

Für Software­entwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen rufen Sie über den folgenden Link auf:

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